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*Disclaimer:
Der Sofortrechner ermittelt die rein rechnerische Restnutzungsdauer in Anlehnung an §4 Absatz 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass der Sofortrechner lediglich zur Orientierung für die Restnutzungsdauer und die mögliche Steuerersparnis dient und eine Begutachtung der Immobilie durch einen Sachverständigen nicht ersetzen kann. Hintergründe und Informationen erhalten Sie in unserem Blog.