Ihr Immobilienwert professionell ermittelt.
Wir sind spezialisierte Gutachter für Verkehrswertgutachten. Gerichtsfest und für viele Anlässe einsetzbar.
Für welchen Anlass?
- Kauf & Verkauf
- Erbschaft & Schenkung
- Steuerliche Zwecke
- Scheidung
- Finanzämter
- Gerichte
§ 194 BauGB
§ 194 BauGB
Verkehrswert-Gutachten
Anwendungsbereich
Besichtigung
Gutachter
Anerkannt bei Gericht
Preis (inkl. MwSt.)
Fundierte individuelle Wertermittlung (z.B. in Vorbereitung auf einen Verkauf)
Ja, durch Dienstleister
Zertifizierter Gutachter
Nein
1 499 €
Gerichtsfeste Wertermittlung (z.B. im Falle von Scheidungen, Erbschaften, etc.)
Ja, durch Gutachter persönlich
Zertifizierter Gutachter
Ja
2 999 €
Verkehrswertgutachten: 2 999 €
Anwendungsbereich
Gerichtsfeste Wertermittlung
(z.B. im Falle von Scheidungen, Erbschaften, etc.)
Besichtigung
Ja, durch Gutachter persönlich
Gutachter
Zertifizierter Gutachter
Anerkannt bei Gericht
Ja
Preis (inkl. MwSt.)
2 999 €
Kurzgutachten: 1 499 €
Anwendungsbereich
Fundierte individuelle Wertermittlung (z.B. in Vorbereitung auf einen Verkauf)
Besichtigung
Ja, durch Dienstleister
Gutachter
Zertifizierter Gutachter
Anerkannt bei Gericht
Nein
Preis (inkl. MwSt.)
1 499 €
Exposé: 119 €
Anwendungsbereich
AI-Basierte Schätzung des Werts
Besichtigung
Nein
Gutachter
AI
Anerkannt bei Gericht
Nein
Preis (inkl. MwSt.)
119 €
Steuerfokus ist unsere Brand-DNA
Schenkung
Verkehrswert zum Todestag bzw. Zeitpunkt der Schenkung – inklusive sauberer und nachvollziehbarer Bewertung von Vermietung, Zustand und Rechten/Lasten.
Fokus: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, wenn der Ansatzwert zu hoch ist.
Beispiel:
Vorher: 1.500.000 € (Ansatz Finanzamt)
Nachher: 1.050.000 € (Verkehrswert-Gutachten)
Ersparnis: 189.000 € (bei 42%)
Entnahme
Belastbarer Stichtagswert als Grundlage für steuerliche Wertansätze – besonders wichtig bei Einbringung ins Betriebsvermögen oder Entnahme ins Privatvermögen.
Fokus: Klare Abbildung von Objekt- und Nutzungszustand sowie Besonderheiten.
Beispiel:
Vorher: 2.000.000 € (Ansatz/Schätzung)
Nachher: 1.600.000 € (Gutachten-Stichtagswert)
Ersparnis: 168.000 € (bei 42%)
Verkehrswerte als Basis für steuerliche Dokumentation bei Einbringung in GmbH/Holding, Übertragung innerhalb von Gesellschaften oder Gesellschafterwechsel.
Fokus: Stichtag, Struktur, fundierte und nachvollziehbare Wertableitung.
Beispiel:
Vorher: 65.000 € GrESt (bei 1.000.000 €, 6,5%)
Nachher: 6.500 € GrESt (bei 100.000 €, 6,5%)
Ersparnis: 58.500 €
Wenn Immobilien im Betriebsvermögen verkauft, aufgegeben oder entnommen werden: belastbare Werte für die steuerliche Betrachtung zum relevanten Datum.
Fokus: Marktnaher Verkehrswert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Objektumstände.
Beispiel:
Vorher: 2.400.000 € (Ansatz Verkehrswert)
Nachher: 1.900.000 € (Gutachten-Stichtagswert)
Ersparnis: 210.000 € (bei 42%)
Use Cases unseres Verkehrswertgutachten
Ob privat oder unternehmerisch – wir ermitteln den belastbaren Wert zum relevanten Stichtag, anerkannt von Finanzämtern, Gerichten und Behörden bundesweit.
Sie haben eine Immobilie geerbt – und das Finanzamt setzt den Wert höher an als er tatsächlich ist?
Ein Verkehrswertgutachten weist den tatsächlichen Marktwert nach und kann die Erbschaftssteuerlast erheblich senken. Dafür haben Sie nach dem Erbfall drei Monate Zeit – handeln Sie schnell.
Wichtig: Nach dem Erbfall haben Sie nur drei Monate Zeit, um einen niedrigeren Verkehrswert beim Finanzamt geltend zu machen.
Beispiel: Finanzamtswert 780.000 € → Gutachten 610.000 € → Erbschaftssteuerersparnis 25.500 €
Trennung ist schon schwer genug – der Streit ums Haus muss es nicht sein.
Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft eine objektive Grundlage für die Immobilienaufteilung – anerkannt von Gericht und Gegenseite. So vermeiden Sie langwierige Auseinandersetzungen über den Wert Ihrer Immobilie.
Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten wird von beiden Parteien sowie vom Gericht anerkannt – und vermeidet teure Gutachterstreitigkeiten im Verfahren.
Sie übertragen eine Immobilie in eine GmbH, GbR oder Holding – oder entnehmen sie daraus?
Für steuerliche Sicherheit beim Finanzamt benötigen Sie einen stichtagsbezogenen, belastbaren Verkehrswert. Unser Gutachten wird von Finanzämtern, Gerichten und Behörden bundesweit anerkannt.
Das Finanzamt setzt den Wert Ihrer Immobilie zu hoch an – bei Erbschaft, Schenkung oder Einlage?
Mit einem Sachverständigengutachten nach § 198 BewG können Sie den niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert nachweisen. Das Finanzamt muss diesen Nachweis akzeptieren.
Für welchen Anlass brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten?
Ob privat oder unternehmerisch – wir ermitteln den belastbaren Wert zum relevanten Stichtag, anerkannt von Finanzämtern, Gerichten und Behörden bundesweit.
Sie haben eine Immobilie geerbt – und das Finanzamt setzt den Wert höher an als er tatsächlich ist?
Ein Verkehrswertgutachten weist den tatsächlichen Marktwert nach und kann die Erbschaftssteuerlast erheblich senken. Verkehrswert zum Todestag bzw. Zeitpunkt der Schenkung – inklusive sauberer und nachvollziehbarer Bewertung von Vermietung, Zustand und Rechten/Lasten.
Wichtig: Nach dem Erbfall haben Sie nur drei Monate Zeit, um einen niedrigeren Verkehrswert beim Finanzamt geltend zu machen.
Beispiel:
Vorher: 780.000 € (Ansatz Finanzamt)
Nachher: 610.000 € (Verkehrswert-Gutachten)
Ersparnis: 25.500 € (bei 42%)
Trennung ist schon schwer genug – der Streit ums Haus muss es nicht sein.
Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft eine objektive Grundlage für die Immobilienaufteilung – anerkannt von Gericht und Gegenseite. So vermeiden Sie langwierige Auseinandersetzungen über den Wert Ihrer Immobilie.
Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten wird von beiden Parteien sowie vom Gericht anerkannt – und vermeidet teure Gutachterstreitigkeiten im Verfahren.
Sie übertragen eine Immobilie in eine GmbH, GbR oder Holding – oder entnehmen sie daraus?
Für steuerliche Sicherheit beim Finanzamt benötigen Sie einen stichtagsbezogenen, belastbaren Verkehrswert. Unser Gutachten wird von Finanzämtern, Gerichten und Behörden bundesweit anerkannt.
Fokus: Klare Abbildung von Objekt- und Nutzungszustand sowie Besonderheiten – als belastbare Grundlage für steuerliche Wertansätze.
Beispiel:
Vorher: 2.000.000 € (Ansatz Finanzamt)
Nachher: 1.600.000 € (Verkehrswert-Gutachten)
Ersparnis: 168.000 € (bei 42%)
Das Finanzamt setzt den Wert Ihrer Immobilie zu hoch an – bei Erbschaft, Schenkung oder Einlage?
Mit einem Sachverständigengutachten nach § 198 BewG können Sie den niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert nachweisen. Das Finanzamt muss diesen Nachweis akzeptieren.
Rechtsgrundlage: § 198 BewG – das Finanzamt ist verpflichtet, einen nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert anzuerkennen.
Immobilien werden im Betriebsvermögen verkauft, aufgegeben oder entnommen – und der Ansatz des Finanzamts liegt weit über dem tatsächlichen Wert?
Wir ermitteln den marktnahen Verkehrswert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Objektumstände – als belastbare Grundlage für die steuerliche Betrachtung zum relevanten Datum.
Fokus: Marktnaher Verkehrswert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Objektumstände – stichtagsbezogen und nachvollziehbar.
Beispiel:
Vorher: 2.400.000 € (Ansatz Finanzamt)
Nachher: 1.900.000 € (Verkehrswert-Gutachten)
Ersparnis: 210.000 € (bei 42%)
Sie kaufen oder verkaufen eine Immobilie – und möchten sicher sein, dass der Preis dem tatsächlichen Marktwert entspricht?
Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten schafft Klarheit auf beiden Seiten: Käufer schützen sich vor überhöhten Kaufpreisen, Verkäufer haben eine belastbare Grundlage für die Preisverhandlung und gegenüber dem Finanzamt.
Fokus: Objektiver, stichtagsbezogener Marktwert – unabhängig von Maklereinschätzungen und Angebotspreisen aus Immobilienportalen.
Fokus: Objektiver, stichtagsbezogener Marktwert – unabhängig von Maklereinschätzungen und Angebotspreisen aus Immobilienportalen.
Beispiel:
Vorher: 650.000 € (Ansatz Finanzamt)
Nachher: 510.000 € (Verkehrswert-Gutachten)
Ersparnis: 140.000 € (bei 42%)
Für welchen Anlass brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten?
Ob privat oder unternehmerisch – wir ermitteln den belastbaren Wert zum relevanten Stichtag, anerkannt von Finanzämtern, Gerichten und Behörden bundesweit.
Anlass: Übertragung von Immobilien
Sie haben eine Immobilie geerbt – und das Finanzamt setzt den Wert höher an als er tatsächlich ist?
Ein Verkehrswertgutachten weist den tatsächlichen Marktwert nach und kann die Erbschaftssteuerlast erheblich senken. Verkehrswert zum Todestag bzw. Zeitpunkt der Schenkung – inklusive sauberer und nachvollziehbarer Bewertung von Vermietung, Zustand und Rechten/Lasten.
Beispiel:
Vorher: 780.000 € (Ansatz Finanzamt)
Nachher: 610.000 € (Verkehrswert-Gutachten)
Ersparnis: 25.500 € (bei 42%)
Anlass: Privat ↔ Betriebsvermögen
Sie übertragen eine Immobilie in eine GmbH, GbR oder Holding – oder entnehmen sie daraus?
Für steuerliche Sicherheit beim Finanzamt benötigen Sie einen stichtagsbezogenen, belastbaren Verkehrswert. Unser Gutachten wird von Finanzämtern, Gerichten und Behörden bundesweit anerkannt.
Beispiel:
Vorher: 2.000.000 € (Ansatz Finanzamt)
Nachher: 1.600.000 € (Verkehrswert-Gutachten)
Ersparnis: 168.000 € (bei 42%)
Anlass: Im betrieblichen Kontext
Immobilien werden im Betriebsvermögen verkauft, aufgegeben oder entnommen – und der Ansatz des Finanzamts liegt weit über dem tatsächlichen Wert?
Wir ermitteln den marktnahen Verkehrswert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Objektumstände – als belastbare Grundlage für die steuerliche Betrachtung zum relevanten Datum.
Beispiel:
Vorher: 2.400.000 € (Ansatz Finanzamt)
Nachher: 1.900.000 € (Verkehrswert-Gutachten)
Ersparnis: 210.000 € (bei 42%)
Anlass: Immobilienaufteilung
Trennung ist schon schwer genug – der Streit ums Haus muss es nicht sein.
Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft eine objektive Grundlage für die Immobilienaufteilung – anerkannt von Gericht und Gegenseite. So vermeiden Sie langwierige Auseinandersetzungen über den Wert Ihrer Immobilie.
Anlass: Steuerliche Prüfung
Das Finanzamt setzt den Wert Ihrer Immobilie zu hoch an – bei Erbschaft, Schenkung oder Einlage?
Mit einem Sachverständigengutachten nach § 198 BewG können Sie den niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert nachweisen. Das Finanzamt muss diesen Nachweis akzeptieren.
Anlass: Marktgerechter Wertnachweis
Sie kaufen oder verkaufen eine Immobilie – und möchten sicher sein, dass der Preis dem tatsächlichen Marktwert entspricht?
Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten schafft Klarheit auf beiden Seiten: Käufer schützen sich vor überhöhten Kaufpreisen, Verkäufer haben eine belastbare Grundlage für die Preisverhandlung und gegenüber dem Finanzamt.
Beispiel:
Vorher: 650.000 € (Ansatz Finanzamt)
Nachher: 510.000 € (Verkehrswert-Gutachten)
Ersparnis: 140.000 € (bei 42%)
In 3 Schritten zum Verkehrswert-Gutachten
Wir unterstützen Sie umfassend – von der kostenfreien Beratung bis zur vollständigen Anerkennung. Sollte es dennoch Rückfragen geben unterstützt Sie unser Kundenservice und auch unsere Partnerkanzlei.
Unser erfahrenes Team begleitet Ihre Mandanten über die reine Gutachtenerstellung hinaus bis zur Anerkennung durch das Finanzamt.
Mehr über unseren Rechtschutz und die Geld Zurück Garantie in Ziffern 6 & 7 unserer AGB
Wir sind stolz auf unsere starken Partner
Gebäudeabschreibung: Erklärung, Berechnung und Tipps zur Abschreibung von Immobilien
Die Gebäudeabschreibung ist ein wichtiger Steuersparhebel für Vermieter: Vermietete oder betrieblich genutzte Immobilien können über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden, was die Steuerlast senkt. Wie die Abschreibung funktioniert, wie Sie den Betrag berechnen und Ihren Cashflow optimieren können, zeigt dieser Ratgeber.
Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten
Immer dann, wenn ein rechtssicherer, gerichtsfester Immobilienwert benötigt wird – zum Beispiel bei Erbschaft oder Schenkung (Finanzamt), bei Scheidung (Gericht oder Einigung), bei der Einlage in eine Gesellschaft oder bei steuerlichen Prüfungen. Eine kostenlose Online-Bewertung oder Maklereinschätzung ist in diesen Fällen nicht ausreichend.
Ja. Unsere Gutachten werden nach § 194 BauGB auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren) und von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt – diese Zertifizierung ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung durch die IHK rechtlich gleichgestellt. Damit sind unsere Gutachten bei allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern anerkannt.
Nach vollständigem Eingang aller Unterlagen in der Regel 10 bis 15 Werktage. In dringenden Fällen – zum Beispiel bei laufender Drei-Monats-Frist nach einem Erbfall – sprechen Sie uns direkt an. Wir finden eine Lösung.
Ja. Bei Erbschaften ist der steuerlich relevante Stichtag der Todestag, bei Scheidungen der Tag der Trennung. Unsere Sachverständigen ermitteln den Verkehrswert rückwirkend zu dem rechtlich maßgeblichen Stichtag – das ist Standardarbeit für erfahrene Gutachter.
In der Regel ja. Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien sind die Gutachtenkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Gutachten, die im Zusammenhang mit Erbschaft oder Schenkung erstellt werden, können als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden. Die genaue steuerliche Behandlung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Unsere Preise sind transparent und festgelegt – ohne versteckte Kosten:
- Exposé (KI-basierte Schätzung): 117,81 €
- Kurzgutachten (fundierte individuelle Wertermittlung): 1.785,00 €
- Verkehrswertgutachten (gerichtsfeste Wertermittlung): 3.570,00 €
Nicht sicher, welches Gutachten Sie benötigen? In einem kostenlosen Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, welches Produkt zu Ihrem Anlass passt – unverbindlich und in wenigen Minuten.