Wir erstellen bundesweit Gutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilien.
Die Anschaffungskosten einer vermieteten Immobilie können jährlich in der Steuererklärung abgeschrieben werden. Der Gesetzgeber hat abhängig vom Gebäudealter eine pauschale Abschreibungsdauer von 50 Jahren bzw. 40 Jahren, also 2% bzw. 2,5% jährlich, festgelegt. Allerdings kann man durch Vorlage eines Nutzungsdauer-Gutachtens, welches eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer belegt, von dieser Regelung abweichen.
Viele Immobilien, insbesondere solche mit einem Baujahr vor 1990, haben tatsächlich eine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzlich verankerten 50 Jahre. In diesen Fällen lohnt sich die Erstellung eines Gutachtens, um die kürzere Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen und die höhere AfA in der Steuererklärung zu berücksichtigen.
Wir bieten mit unseren Sachverständigen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind, valide Gutachten zur Restnutzungsdauer an. Je kürzer die per Gutachten ermittelte Restnutzungsdauer ist, desto höher ist der Abschreibungssatz. Das bedeutet, dass Ihre jährliche Steuerersparnis und Rendite umso höher ausfallen werden.