Sie lassen sich scheiden und besitzen gemeinsam eine Immobilie? Wir helfen Ihnen, sie fair zu bewerten.
Ein neutrales Verkehrswertgutachten zum richtigen Stichtag schafft die Grundlage für saubere Entscheidungen – ob ein Partner ausgezahlt wird, gemeinsam verkauft wird oder das Familiengericht entscheiden muss.
Was unser Gutachten leistet:
- Gerichtskonform – auch im streitigen Verfahren
- Stichtagsbewertung zum Tag der Antragszustellung
- Auch rückwirkend möglich
§ 194 BauGB
Je früher, desto besser – idealerweise direkt nach Trennung.
Viele Paare warten bis der Streit eskaliert – das ist zu spät. Idealerweise wird das Gutachten direkt nach der Trennung erstellt: Dann ist die emotionale Lage noch handhabbar, der Zustand der Immobilie sauber dokumentierbar, und Sie haben eine objektive Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Spätestens vor der Antragstellung sollte der Wert bekannt sein – denn maßgeblich für den Zugewinnausgleich ist der Stichtag der Antragszustellung.
Drei typische Wege – welcher passt zu Ihrer Situation?
Bei einer Scheidung mit gemeinsamer Immobilie gibt es selten den einen richtigen Weg. Wir zeigen Ihnen die drei häufigsten Lösungen – und welche Rolle ein Verkehrswertgutachten dabei spielt.
Der häufigste Fall – einer möchte das Haus behalten, der andere zieht aus. Damit die Auszahlung fair ist, muss der Wert objektiv feststehen. Ohne Gutachten bleibt es Verhandlungssache – mit Streitpotenzial. Mit Gutachten ergibt sich die Auszahlung mathematisch aus Verkehrswert minus Restschuld, geteilt durch die Eigentumsanteile.
Wenn niemand bleiben möchte oder kann, ist der Verkauf die saubere Lösung. Ein Verkehrswertgutachten gibt Ihnen eine objektive Untergrenze, unter die Sie nicht gehen sollten – und schützt Sie vor Maklern, die den Preis aus eigenen Interessen niedrig ansetzen.
Wenn keine Einigung möglich ist, ordnet das Familiengericht meist ein Gutachten an. Das dauert oft 6–12 Monate. Wer früh mit einem eigenen, neutralen Privatgutachten in das Verfahren geht, kann den Prozess beschleunigen und die eigene Verhandlungsposition stärken.
Mit einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB weisen Sie den tatsächlichen Marktwert nach – das Finanzamt ist nach § 198 BewG verpflichtet, diesen niedrigeren Wert anzuerkennen, wenn er fachgerecht ermittelt wurde.
Praxisbeispiel
Was ein Gutachten konkret bringt
Ein typischer Fall aus unserer Praxis – ein Paar trennt sich nach 14 Jahren Ehe, die gemeinsame Doppelhaushälfte soll an einen Partner übergehen. Beide Seiten schätzen den Wert unterschiedlich ein.
STREIT OHNE GUTACHTEN
200.000 € Verhandlungsspielraum Schätzungen beider Partner liegen weit auseinander
KLARHEIT MIT GUTACHTEN
Objektiver Marktwert nach § 194 BauGB – ermittelt durch zertifizierten Sachverständigen
Klarer Wert, faire Auszahlung.
Statt 200.000 € Streitspielraum gibt es jetzt eine objektive Zahl, die beide Seiten akzeptieren können. Die Auszahlung an den ausziehenden Partner ergibt sich mathematisch – schnell, fair und ohne emotionalen Verhandlungsstreit.
* Beispielrechnung. Die tatsächlichen Werte hängen von Eigentumsanteilen, Restschuld und Einzelfall ab. Wir bewerten neutral – egal, auf welcher Seite Sie stehen.
Welche Stichtage Sie kennen müssen
Bei einer Scheidung gibt es nicht nur den einen Stichtag – sondern mehrere, je nachdem, worum es geht.
Anlass | Maßgeblicher Stichtag | Bedeutung |
|---|---|---|
Zugewinnausgleich | Tag der Zustellung des Scheidungsantrags | Maßgeblich für den Wert der Immobilie im Ausgleich (§ 1384 BGB) |
Vermögensauseinandersetzung | Trennungstag bzw. individuelle Vereinbarung | Wenn Sie sich außergerichtlich einigen |
Verkauf nach Scheidung | Tag der Bewertung / aktueller Marktwert | Für realistische Kaufpreisverhandlung |
Familiengericht | Tag der Begutachtung durch Gericht | Wenn das Gericht ein eigenes Gutachten beauftragt |
Wir können Stichtage auch rückwirkend bewerten – selbst wenn die Trennung schon Jahre her ist. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt den genauen Stichtag bestätigen, bevor Sie das Gutachten beauftragen.
Welches Gutachten passt zu Ihrem Fall? In einer kostenlosen Erstberatung klären wir, welcher Gutachten-Typ in Ihrer Situation der richtige ist.
Wann ein Gutachten besonders wichtig ist
Sobald Ihre Immobilie vom Standardfall abweicht, liegt der amtliche Wert oft deutlich über dem tatsächlichen Marktwert.
Wenn beide Partner unterschiedliche Vorstellungen vom Wert haben – ein neutrales Gutachten schafft eine Verhandlungsgrundlage, auf die sich beide einlassen können.
Wenn einer das Haus behalten und den anderen auszahlen will, ist eine belastbare Bewertung die Voraussetzung für Fairness. Verhandlung ohne Wert ist Verhandlung im Blindflug.
Lärm, Sanierungsbedarf, ungewöhnliche Grundrisse – Maklerschätzungen erfassen das nur grob. Ein Gutachten dokumentiert alle wertrelevanten Faktoren.
Wenn Erinnerungen den Preis verzerren – objektive Bewertung entlastet beide Seiten und macht den Wert vom Gefühl unabhängig.
Vermietete Objekte unter Marktmiete oder eingetragene Wohnrechte mindern den Wert teils erheblich – und gehören sauber bewertet, um faire Auseinandersetzung zu ermöglichen.
Wenn ein streitiges Verfahren wahrscheinlich wird, lohnt ein eigenes Gutachten als Verhandlungsposition – günstiger und schneller als auf das gerichtlich angeordnete zu warten.
Was Sie von uns bekommen?
Vollständiges, gerichtskonformes Gutachten nach § 194 BauGB –anerkannt von Familiengericht, Anwälten und Banken
- Vor-Ort-Begehung durch Sachverständigen
- Berücksichtigung von Wohnrechten & Lasten
- Stichtagsbewertung (auch rückwirkend)
- Bewertung neutral – egal, auf welcher Seite Sie stehen
- Gerichtskonform nach § 194 BauGB
Erfahrene Sachverständige – seit Jahren bewährt
DIMBEG arbeitet mit einem festen Netzwerk erfahrener Sachverständiger zusammen, die seit vielen Jahren auf neutrale Immobilienbewertungen für Familienrecht spezialisiert sind. Jedes Verkehrswertgutachten wird von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt und unterschrieben – methodisch sauber nach § 194 BauGB und vollständig dokumentiert.
Wir bewerten neutral – das ist bei Scheidung besonders wichtig. Unsere Sachverständigen sind keine Partei in Ihrem Verfahren und kennen die Anforderungen des Familiengerichts aus mehreren tausend Gutachten.
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
§ 194 BauGB-konform
Mitglied im IVD
Deutschlandweit tätig
In 3 Schritten zum Verkehrswert-Gutachten
Wir unterstützen Sie umfassend – von der kostenfreien Beratung bis zur vollständigen Anerkennung. Sollte es dennoch Rückfragen geben unterstützt Sie unser Kundenservice und auch unsere Partnerkanzlei.
Häufige Fragen zur Hausbewertung bei Scheidung
Maßgeblich ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten (§ 1384 BGB). Wertsteigerungen oder -verluste nach diesem Stichtag fließen nicht mehr in den Zugewinnausgleich ein. Wir können auch rückwirkend bewerten, falls die Antragstellung schon länger her ist.
Wir arbeiten mit einem klaren Festpreis statt Stundenabrechnung – Sie wissen vor der Beauftragung verbindlich, was Sie zahlen. Den aktuellen Standardpreis und alle Details sehen Sie direkt in unserer Bestellstrecke.
Der Standardpreis gilt für typische Wohn- und Gewerbeimmobilien. Bei ungewöhnlich großen oder besonders komplexen Objekten kann eine individuelle Preisgestaltung erforderlich werden – in der kostenlosen Erstberatung klären wir das vorab und nennen Ihnen den passenden Festpreis.
Praktisch wichtig zu wissen: Wir stellen die Rechnung immer als Gesamtbetrag an eine Adresse. Sie als Auftraggeber sind unser Vertragspartner und tragen zunächst die Kosten. Eine interne Aufteilung zwischen Ihnen und Ihrem Partner – etwa hälftig – können Sie privat oder über Ihre Anwälte regeln. Das hat den Vorteil: Falls der andere Partner sich später weigert zu zahlen, ist das nicht unser Problem. Sie bleiben handlungsfähig.
Nein. Maklerschätzungen sind keine Sachverständigengutachten und vor Gericht praktisch wertlos. Hintergrund: Makler haben ein wirtschaftliches Eigeninteresse (späterer Verkaufsauftrag), das die Neutralität in Frage stellt. Außerdem fehlen die formalen Anforderungen der ImmoWertV. Nur ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nach § 194 BauGB wird anerkannt.
Sie können das Gutachten auch alleine in Auftrag geben – Sie brauchen nicht die Zustimmung des anderen Partners. Voraussetzung ist allerdings, dass der Sachverständige Zugang zur Immobilie bekommt. In der Praxis ist die Vor-Ort-Begehung mit beiden Parteien abzustimmen; bei Verweigerung gibt es rechtliche Wege, das durchzusetzen.
Wenn keine Einigung möglich ist, kann das Familiengericht im Verfahren einen Sachverständigen bestellen. Das verzögert das Verfahren typischerweise um 6 bis 12 Monate. Die Kosten trägt im Zweifel die unterliegende Partei. Ein gemeinsam beauftragter Privatgutachter ist meist die schnellere und günstigere Lösung.
Ja, sehr oft sogar besonders. Eine objektive Bewertung schafft Klarheit und verhindert, dass eine Partei sich später benachteiligt fühlt – das ist die häufigste Quelle für nachträgliche Konflikte. Bei einvernehmlichen Verfahren wird das Gutachten oft gemeinsam beauftragt, was Kosten teilt und Vertrauen schafft.
Ja. Ein qualifiziertes Gutachten kann den Wert auch rückwirkend zum Stichtag korrekt ermitteln – durch Auswertung historischer Daten zu Vergleichsobjekten, Bodenrichtwerten und Marktberichten. Wichtig ist, dass der Sachverständige diesen historischen Stichtagsbezug ausdrücklich im Gutachten dokumentiert.