Sicherheit und Zuverlässigkeit bei der Erstellung Ihres Restnutzungsdauergutachtens mit der DIMBEG Geld-zurück-Garantie
Bei DIMBEG verstehen wir, dass die Erstellung eines präzisen Restnutzungsdauergutachtens für Ihre steuerlichen Belange von entscheidender Bedeutung ist. Unser Versprechen an Sie: Kompetenz und Anerkennung bei jedem Schritt.
Anerkennung Garantiert: Unsere Gutachten stehen für Qualität und Präzision und werden von den Finanzbehörden anerkannt. Sollte wider Erwarten ein Gutachten nicht auf Anhieb akzeptiert werden, stehen wir Ihnen mit vollumfänglicher Unterstützung zur Seite. Dies schließt die fachgerechte Nachbesserung und, falls notwendig, die Ausarbeitung einer fundierten Einspruchsbegründung ein, begleitet durch die Expertise einer renommierten Steuerkanzlei.
100% Geld-zurück-Garantie: Wir sind so überzeugt von der Qualität unserer Arbeit, dass wir für alle Gutachten, die ab dem 01.02.2024 beauftragt werden, eine 100%ige Geld-zurück-Garantie bieten, sollte ein von uns formulierter Einspruch gegen eine Ablehnung durch das Finanzamt letztlich nicht anerkannt werden. Für die Rückerstattung des Gutachten-Honorars benötigen wir lediglich Ihre Zustimmung zur Weitergabe des Falles an unsere Partner-Steuerkanzlei, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Kein Risiko für Sie: Unser Ziel ist es, Ihnen vollständige Sicherheit und Vertrauen in die Dienstleistungen, die wir anbieten, zu geben. Die Zusammenarbeit mit DIMBEG bedeutet, dass Sie in jedem Schritt unterstützt werden – von der Erstellung des Gutachtens bis zur abschließenden Anerkennung durch das Finanzamt. Mit unserer Geld-zurück-Garantie setzen Sie auf einen Dienstleister, der nicht nur verspricht, sondern auch hält.
Vertrauen Sie auf DIMBEG – wo Ihre steuerlichen Bedürfnisse mit höchster Sorgfalt und Expertise behandelt werden.