So machen es die Immobilien-Profis...

Steuern sparen dank kürzerer Abschreibungsdauer Ihrer Immobilie.

Wir erstellen bundesweit Gutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilien.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Wie kann man Steuern durch Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer Steuern sparen?

Die Anschaffungskosten einer vermieteten Immobilie können jährlich in der Steuererklärung abgeschrieben werden. Der Gesetzgeber hat abhängig vom Gebäudealter eine pauschale Abschreibungsdauer von 50 Jahren bzw. 40 Jahren, also 2% bzw. 2,5% jährlich, festgelegt. Allerdings kann man durch Vorlage eines Nutzungsdauer-Gutachtens, welches eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer belegt, von dieser Regelung abweichen.

 

Viele Immobilien, insbesondere solche mit einem Baujahr vor 1990, haben tatsächlich eine kürzere Nutzungsdauer als die gesetzlich verankerten 50 Jahre. In diesen Fällen lohnt sich die Erstellung eines Gutachtens, um die kürzere Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen und die höhere AfA in der Steuererklärung zu berücksichtigen.

 

Wir bieten mit unseren Sachverständigen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind, valide Gutachten zur Restnutzungsdauer an. Je kürzer die per Gutachten ermittelte Restnutzungsdauer ist, desto höher ist der Abschreibungssatz. Das bedeutet, dass Ihre jährliche Steuerersparnis und Rendite umso höher ausfallen werden.

Qualität und Kompetenz

``Als erfahrene Immobiliengutachter vereinen wir bei der Erstellung unserer Restnutzungsdauergutachten umfassende immobilienwirtschaftliche, steuerliche und wertermittlungs-Kompetenz. Überzeugen Sie sich von unserer Expertise und lesen Sie den Fachbeitrag unseres Geschäftsführers im nwb Verlag - einem renommierten Fachverlag mit Schwerpunkt in den Themenbereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht sowie Rechnungswesen.``

Paul Schnittger

DIMBEG GmbH

Bekannt aus:

Auszug aus unserer

Referenzen

0 .500.000€

jährlich gesparte Steuern

0 55

bewertete Objekte

0 93

zufriedene Kunden

Ausgewählte Kundenobjekte

Steuern sparen mit der
richtigen Immobilienstrategie.

1. Steuerersparnis selbst berechnen.

Bei uns müssen Sie keine Erstanfragen stellen.
Nutzen Sie einfach unseren kostenfreien Restnutzungsdauer-Sofortrechner
und Sie erfahren sofort, ob eine Neubewertung der Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie aus steuerlicher Sicht für Sie in Frage kommt.
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  • Datenschutzkonform

2. Gutachten beauftragen.

Dank unseres bundesweiten Netzwerks aus erfahrenen, in der Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachtern, können wir deutschlandweit Wertgutachten zur Verkürzung der Restnutzungsdauer von Immobilien erstellen.
  • Bundesweite Bewertungen
  • Geprüfte Sachverständige
  • ca. 2 Wochen Bearbeitungszeit

3. Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater.

Wenn Sie es wünschen, übersenden wir das Nutzungsdauergutachten zusammen mit einem Begleitschreiben direkt an Ihre steuerliche Beratung.

4. Hilfe bei Rückfragen Ihres Finanzamtes.

Unsere Immobiliengutachter verfügen über alle erforderlichen Zertifizierungen. Sollten dennoch Fragen seitens Ihres Finanzamtes aufkommen helfen wir bei der Klärung von Rückfragen.
Für welche Objektart benötigen
Sie ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Unser Preismodell

Bei uns bezahlen Sie je Objekt-Gutachten einen Grundpreis von 595€ zzgl. 39€ je Einheit im Objekt.
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
Nachfolgend sehen Sie unseren Gutachtenpreis am Beispiel von einer, von vier und von 12 Einheiten im selben Objekt.
Gutachten

für eine Wohnung

€634 zzgl. MwSt.
  • Gutachterliche Ermittlung der Restnutzungsdauer
  • Technische & wirtschaftliche Beurteilung
  • Konform mit aktueller Rechtsprechung
  • Erstellung durch DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Gutachter
  • Berücksichtigung der Vorgaben des BMF vom 22.02.2023
  • Geld-zurück-Garantie
Gutachten

für 4 Einheiten im Objekt

€751 zzgl. MwSt.
  • Gutachterliche Ermittlung der Restnutzungsdauer
  • Technische & wirtschaftliche Beurteilung
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Gutachten

für 12 Einheiten im Objekt

€1.063 zzgl. MwSt.
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Gutachten

für Immobilien-Portfolios

individuelles Angebot
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Wissenswertes

Fragen & Antworten

Ist es sinnvoll, ein Gutachten zur Restnutzungsdauer meiner Immobilie zu erstellen?

Ob es ratsam ist, ein Gutachten zur Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie zu erstellen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere das Alter des Gebäudes sowie der Umfang bisheriger Modernisierungen sind entscheidend. Immobilien, die älter als 30 Jahre sind und bisher nicht vollständig saniert wurden, haben in der Regel die besten Aussichten auf eine verkürzte Nutzungsdauer. Bei Gewerbeimmobilien kann ein Gutachten bereits für Objekte ab 10 bis 20 Jahren sinnvoll sein.

Wir bieten einen kostenlosen Sofortrechner an, um zu prüfen, ob ein Gutachten zur Restnutzungsdauer für Ihre Immobilie empfehlenswert ist. Mit Hilfe unseres Rechners können Sie sofort eine grobe Schätzung der erwarteten Restnutzungsdauer in Jahren in Erfahrung bringen.

Wie läuft eine Begutachtung meiner Immobilie bei DIMBEG ab?

Es gibt nur zwei Schritte, um Ihre Steuerersparnis zu realisieren:

  1. Kostenloser Sofortrechner:
    Sie können mit unserem Sofortrechner im Vorfeld selbst überprüfen, ob sich eine Investition in ein Gutachten für Sie lohnt. Hier finden Sie unseren Restnutzungsdauer-Sofortrechner. Diese Sofortberechnung ist selbstverständlich kostenfrei. Wenn die Durchsetzung einer verkürzten Nutzungsdauer aussichtsreich ist, geht es mit dem folgenden Schritt weiter.
  2. Beauftragung des Sachverständigen-Gutachtens:
    Nachdem Sie das Ergebnis unseres Sofortrechners erhalten haben, können Sie selbst entscheiden, ob sich für Ihr Objekt ein Gutachten lohnt.
    Im Anschluss können sie nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und der Objektdaten ein unverbindliches Angebot anfordern. Nach Bestätigung unseres Angebots fragen wir die objektrelevanten Informationen ab und erstellen das Gutachten. Falls wir weitere Informationen oder Unterlagen benötigen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bevor Sie das finale Gutachten erhalten, senden wir Ihnen einen Entwurf zur Durchsicht, der bei Bedarf angepasst oder ergänzt werden kann.

Was ist in dem Gutachten enthalten und wie umfangreich ist es?

Wir haben unsere Gutachten entsprechend der Anforderung des BMF-Schreibens (mehr dazu in unserem Blog-Beitrag) umfangreich umstrukturiert und überarbeitet.

Zu den Bestandteilen gehören:

  • Erläuterungen und Erklärungen zur technischen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Nutzungsdauer
  • Die Verfahrensbeschreibung und Vorgehensweise zur Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer.
  • Die ausführliche Beschreibung des begutachteten Objektes samt Baubeschreibung, Zustandsbeschreibung, Erläuterung der erfolgten Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen und, falls vorhanden, die Erläuterung und Bewertung vorhandener Baumängel und Bauschäden.
  • Eine ausführliche Standortanalyse (Makro- und Mikrolage), um hieraus Rückschlüsse auf die Nachnutzbarkeit und Einflüsse auf die wirtschaftliche Restnutzungsdauer zu gewinnen.
  • Ermittlung der technischen Restnutzungsdauer.
  • Berechnung der Restnutzungsdauer nach ImmoWertV unter Ermittlung des Modernisierungsgrades.
  • Ableitung der tatsächlichen Nutzungsdauer.

Unsere Gutachten haben üblicherweise einen Umfang von etwa 25 Seiten (zzgl. Anhang mit Grundrissen, Fotodokumentation, Energieausweis usw.).