• Thomas
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Juni 14, 2023

Durch unsere Arbeit wurden die Nutzungsdauern einiger dieser Objekte auf 16 Jahre reduziert, im Durchschnitt lag die Restnutzungsdauer bei etwa 24 Jahren über alle Objekte hinweg. Daraus resultierte in einer erheblichen Steuerersparnis für unseren Kunden. Durch die Reduzierung der Restnutzungsdauer konnte er seine jährliche Steuerlast um rund 20.000 Euro senken.

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  • dimbeg
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März 30, 2023

Denn eines ist klar: die Finanzverwaltung ist angewiesen, sich an die Vorgaben des BMFs zu halten. Demzufolge werden die beschriebenen Kriterien künftig in jedem Gutachten geprüft. Damit verringern wir das Risiko, dass unsere Gutachten von der Finanzverwaltung zurückgewiesen werden und unsere Kunden über den Widerspruchs- und Klageweg (welcher unserer Einschätzung nach unabhängig von der Überarbeitung große Erfolgschancen hat) gehen müssen.

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  • dimbeg
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März 30, 2023

Es bleibt dennoch spannend, wie die Finanzämter in Zukunft mit Gutachten zur Restnutzungsdauer verfahren werden. Als Anbieter von Restnutzungsdauer-Gutachten sind wir bestrebt, unsere Dienstleistungen stets an die aktuellen regulatorischen Anforderungen anzupassen und das Risiko für unsere Kunden zu minimieren.

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