Vorab: Der renommierte NWB Verlag hat am 07.06.2023 einen Artikel unseres Geschäftsführers...
Read MoreDurch unsere Arbeit wurden die Nutzungsdauern einiger dieser Objekte auf 16 Jahre reduziert, im Durchschnitt lag die Restnutzungsdauer bei etwa 24 Jahren über alle Objekte hinweg. Daraus resultierte in einer erheblichen Steuerersparnis für unseren Kunden. Durch die Reduzierung der Restnutzungsdauer konnte er seine jährliche Steuerlast um rund 20.000 Euro senken.
Read MoreDenn eines ist klar: die Finanzverwaltung ist angewiesen, sich an die Vorgaben des BMFs zu halten. Demzufolge werden die beschriebenen Kriterien künftig in jedem Gutachten geprüft. Damit verringern wir das Risiko, dass unsere Gutachten von der Finanzverwaltung zurückgewiesen werden und unsere Kunden über den Widerspruchs- und Klageweg (welcher unserer Einschätzung nach unabhängig von der Überarbeitung große Erfolgschancen hat) gehen müssen.
Read MoreEs bleibt dennoch spannend, wie die Finanzämter in Zukunft mit Gutachten zur Restnutzungsdauer verfahren werden. Als Anbieter von Restnutzungsdauer-Gutachten sind wir bestrebt, unsere Dienstleistungen stets an die aktuellen regulatorischen Anforderungen anzupassen und das Risiko für unsere Kunden zu minimieren.
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