
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerlicher Begriff und bezeichnet die...
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Denn eines ist klar: die Finanzverwaltung ist angewiesen, sich an die Vorgaben des BMFs zu halten. Demzufolge werden die beschriebenen Kriterien künftig in jedem Gutachten geprüft. Damit verringern wir das Risiko, dass unsere Gutachten von der Finanzverwaltung zurückgewiesen werden und unsere Kunden über den Widerspruchs- und Klageweg (welcher unserer Einschätzung nach unabhängig von der Überarbeitung große Erfolgschancen hat) gehen müssen.
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Es bleibt dennoch spannend, wie die Finanzämter in Zukunft mit Gutachten zur Restnutzungsdauer verfahren werden. Als Anbieter von Restnutzungsdauer-Gutachten sind wir bestrebt, unsere Dienstleistungen stets an die aktuellen regulatorischen Anforderungen anzupassen und das Risiko für unsere Kunden zu minimieren.
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Die AfA hat einen signifikanten Einfluss auf die Rendite einer Immobilie. Eine kürzere Restnutzungsdauer führt zu einer höheren jährlichen Abschreibung, was zu einer höheren steuerlichen Entlastung und somit zu einer besseren Rendite führt.
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